Im Frühjahr 2024 steht erneut die Vertreterwahl an. Alle Mitglieder der Genossenschaft sind wahlberechtigt. Die Wahlperiode erstreckt sich von 07.2024 bis 06.2029. Eine Vertreterversammlung findet jährlich Ende Juni statt. Während der ordentlichen Vertreterversammlung legt der Vorstand den Jahresabschluss (Bilanz, GUV und einen Anhang) sowie die Anmerkungen des Aufsichtsrates vor. Vertreterpositionen sind zu besetzen! Entweder der Wahlvorstand oder Gruppen von mindestens 10 Mitgliedern aus einem Wahlbezirk können Kandidaten für die Vertreterposition vorschlagen. Der Vorschlag sollte den Namen, Vornamen und die Anschrift des vorgeschlagenen Mitglieds enthalten. Zusätzlich muss dem Vorschlag eine Erklärung beigefügt werden, in der das vorgeschlagene Mitglied bestätigt, mit seiner Nominierung für den jeweiligen Wahlbezirk einverstanden zu sein.