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Sehr geehrtes Mitglied,

leider dürfen wir wegen der derzeit gültigen Coronabeschränkungen keine Vertreterversammlung durchführen.

Die ordentliche Vertreterversammlung, die nach Genossenschaftsgesetz bis zum 30.06. eines Jahres stattfinden muss, wird deshalb auf nächstes Jahr verschoben.

Dies ist auf Grund der Regelungen des zivilrechtlichen Pandemiegesetzes zulässig. Der Aufsichtsrat kann den Jahresabschluss feststellen und die Auszahlung von Auseinandersetzungsguthaben – nach speziellen dafür geschaffenen Regelungen im Pandemiegesetz – erteilen. Ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder bleiben bis zur nächsten Versammlung im Amt und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat kann im nächsten Jahr nachgeholt werden.